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Beisetzung
von RAF Angehörigen der No. 224 Sqn auf Sylt. Die Hudson
stürzte am 30.9.1939 ab und drei Besatzungsmitglieder kamen
dabei ums Leben. Anwesend ist P/O Heaton-Nicholls (Bildmitte, mit
einem Arm in der Schlinge), der einzige Überlebende.
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Mit dem Auftauchen
der amerikanischen Jäger im Jahre 1944 verschärfte sich
die Situation nochmals, denn von nun an war praktisch jeder
dieser neuen Gefahr ausgesetzt, am hellichten Tage von einem
Tiefflieger beschossen zu werden. Die Angriffe auf Radfahrer,
Feldarbeiter, Kinder auf dem Schulweg und sogar auf weidendes
Vieh, ließ die alliierten Jabos nicht unbedingt auf der
Beliebtheitsskala der Deutschen nach oben schnellen. Die Wut der
Volksgenossen wurde noch durch eine geschickt angelegte
Propaganda verstärkt, denn als im November 1943 ein
amerikanischer Bomber in Holland abstürzte, deren Besatzung
Lederjacken mit der Aufschrift Murder Incorporated
trug, nutzte man diesen Vorfall für eine weiträumige
Zeitungskampagne, in der man die Bevölkerung über die
wahren Absichten des alliierten Luftterrors
informierte. Die Spitze der Gewaltspirale wurde durch einen
Befehl Himmlers in der zweiten Jahreshälfte 1944 erreicht.
Gefangene Flieger sind dem Volkszorn auszusetzen-
mit anderen Worten: Wachkommandos haben bei Misshandlungen oder
einer versuchten Lynchjustiz nicht einzugreifen. Damit waren die
Flugzeugbesatzungen praktisch für vogelfrei
erklärt worden.Alle Organisationen, wie Polizei und
Wehrmacht, waren zur Einhaltung des Befehls angehalten.Der Befehl
erfolgte durch die Luftflotte Reich, dessen kommandierender
General zu dieser Zeit Generaloberst Stumpff war. Stumpff und
weitere Verantwortliche wurden nach dem Krieg wegen dieses
Verstosses gegen die Genfer Konvention angeklagt und verurteilt.
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Die
beiden Fotos zeigen zwei amerikanische Flieger, die vermutlich
der 381st BG angehörten. Sie werden von
Angehörigen der Flakbatterie Dummersdorf abgeführt und
später zur weiteren Vernehmung ins Duchgangslager Oberursel
überführt. Der Absturz dürfte nach bisherigen
Recherchen am 25.7.43 erfolgt sein. Leider konnten die beiden
Amerikaner bisher nicht zweifelsfrei identifiziert werden.
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Vor diesem
Hintergrund müssen die nachfolgenden Ereignisse gesehen
werden, die sich auch in Schleswig- Holstein abspielten. Es gibt
dort Fälle von einer Art Unterlassener Hilfleistung
bis hin zum eiskalten Mord. Eine Art Täterprofil zu
erstellen, soll und kann nicht Sinn dieser kurzen Darstellung der
Ereignisse sein, aber auffällig ist, dass die Täter
häufig fanatisierte Menschen waren, die von verschieden
Zeugen in ihrem Wesen als jähzornig und unberechenbar
geschildert wurden. Dazu sei noch abschließend erklärt,
das Vorfälle dieser Art durch die Alliierten nach dem Krieg
rigoros verfolgt wurden. Verschiedene Institutionen arbeiteten
hier Hand in Hand. So waren die alliierten Grave Commissions
zunächst mit der Klärung von vermißten Fliegern
beschäftigt. Es galt die Grablage eines Vermißten zur
ermitteln und eine zweifelsfreie Identifizierung vorzunehmen.
Dabei nutzte man die eigenen Personalunterlagen und Berichte zum
möglichen Verbleib des Toten. Deutsche Gemeinden und Städte
waren verpflichtet, Gräberlisten ihrer Friedhöfe zu
erstellen und diese zur Auswertung unverzüglich vorzulegen.
Meist folgte eine Ortsbesichtigung durch ein Team der Grave
Commission, was eine Exhumierung oder Umbettung zur Folge hatte.
Im Rahmen dieser Arbeiten wurde auch eine Befragung von Zeugen
vorgenommen, die Angaben zur möglichen Todesursache machen
konnten. Erhärtete sich bei diesen Untersuchungen der
Verdacht auf ein mögliches Kriegsverbrechen, so wurde der
gesamte Vorgang mit einer Schilderung des Tathergangs an die
zuständige War Crimes Group weitergereicht. Hier gab es
verschiedene kleinere Einheiten, die dann eine regelrechte
polizeiliche Untersuchung vor Ort vornahmen. Diese kleinen Teams
waren u.a. mit einem deutsch sprechenden Offizier und zusätzlich
einem Dolmetscher ausgestattet, der Zeugenaussagen aufnahm und
Protokolle erstellte, die per Eidesstatt unterschrieben wurden.
Um Missverständnisse zu vermeiden erfolgte dies natürlich
zweisprachig. Der verantwortliche Vernehmungsoffizier hatte eine
schwierige Aufgabe, denn er musste in seinem Abschlußbericht
entscheiden, ob die vorliegenden Beweise für eine mögliche
Anklage vor einem Miltärgericht ausreichen würden.
Desweiteren sah er sich mit einem weiteren typischen
Nachkriegsproblem konfrontiert- es war die Zeit der
Denunziationen und bewussten Falschaussagen, die einen
unbeliebten Nachbarn schwer belasten konnten. Manche alte
Rechnung wurde auf diesem Wege beglichen. Der Verantwortliche
mußte den Wahrheitsgehalt der Aussagen prüfen und sich
einen Eindruck von der Persönlichkeit des Befragten
verschaffen. Die mir vorliegenden Vernehmungsprotokolle und
Berichte zeigen, das diese Arbeiten von englischer Seite sehr
gewissenhaft und objektiv durchgeführt wurden. Erschien eine
Aussage als zweifelhaft oder aus persönlichen Rachemotiven
geleitet zu sein, wurde dies meist erkannt und dementsprechend
bewertet. Waren die Zeugenaussagen so schwerwiegend und belastend
, dann kam der Fall zur Anklage. Dies hatte eine Verhaftung des
Tatverdächtigen zur Folge, was zum damaligen Zeitpunkt auch
nicht gerade einfach war. Die chaotischen Wohn- und
Lebensverhältnisse erschwerten die Suche, insbesondere wenn
der Täter einfach untertauchte oder sogar die Besatzungszone
wechselte. Nachfolgend sollen einige Beispiele zu diesem Thema
aufgezeigt werden.
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Ein
Gräbernachweis aus Kaltenkirchen, der die Grablage von Lt.
Herbert T. Winter dokumentiert. Winter war Angehöriger der
55th US Fighter Group und wurde am 5.1.1944 bei
Lentföhrden tödlich abgeschossen.
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25.7.1943
> Eine B-17 der 381st BG stürzt nach Flak- und
Jägerbeschuß im Raum Lübeck ab. Copilot W. Bohan,
der sich mit dem Fallschirm retten konnte, kommt auf einem Feld
herunter und ist gerade damit beschäftigt sich seines
Schirmes zu entledigen, als er einen schwarz gekleideten Mann,
wild gestikulierend auf sich zukommen sieht. Bohan hebt die Arme
und wird trotzdem von dieser Person mit einem Gewehr beschossen.
Er erhält einen Brustdurchschuss und wird kurz darauf mit
weiteren Gewehrkolbenhieben an Kopf und Gesicht bearbeitet. Bohan
erwacht später in einem Lazarett in Lübeck und wird
nach der Genesung ans DULAG LUFT nach Oberusel überstellt,
wo für ihn die Kriegsgefangenschaft beginnt. Bereits
heimgekehrt, wird Bohan Ende 1945 nochmals zu diesem Vorfall
befragt. Einige Zeit später erhält er einen Brief , in
dem ihm mitgeteilt wird, das sein Peiniger ein gewisser Waldemar
F. war, der für dieses Vergehen in Nürnberg zu einer
Haftstrafe von 7 Jahren verurteilt wurde. Noch zwei weitere
Angehörige einer anderen Besatzung der 381st BG
wurden am 25.7.43 von aufgebrachten Zivilisten umgebracht. Dies
waren Copilot Dale Wendte und Waistgunner Sgt. G.Kralick. Nähere
Umstände sind mir nicht bekannt. Sicher ist, das Kralick
schon kurz nach der Landung getötet wurde. Seine Leiche
befand sich auf einem LKW, mit dem die ersten Gefangenen kurz
nach der Landung abtransportiert wurden.
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22.5.1944>
An diesem Tag wurde eine B-17 der 388th BG von Jägern
im Raum Preetz abgeschossen und stürzte dann bei Nettelsee
ab. Die abgesprungene Besatzung kam weit verteilt in der Feldmark
herunter. Vier Amerikaner kamen verletzt ins Lazarett, während
der Heckschütze namens Hildebrandt von dem deutschen
Hilfspolizisten R. erschossen wurde, obwohl sich der Amerikaner
bereits ergeben hatte. Nähere Umstände sind leider
nicht bekannt. Sicher ist jedoch, das R. nach dem Krieg zum Tode
verurteilt und dieses Urteil auch vollstreckt wurde.
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22.5.1944>
Milton S. Damron, P-38 Pilot der 364th Fighter Group
wurde bei einem Luftkampf mit deutschen Jägern abgeschossen.
Sein Flugzeug kam bei Tralau-Sühlen herunter und er selbst
wurde bei der kleinen Ortschaft Schührensöhlen nach dem
Fallschirmabsprung gefangen genommen. Aufgebrachte Dorfbewohner
hatten schon einen Strick an der Dorfeiche für in ihn
angebracht. Einige Fremdarbeiter und zwei eintreffende
uniformierte Deutsche verhinderten die geplante Lynchjustiz.
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Milton
Damron in seiner P-38 Lightning. Die 364th Fighter
Group verlor am 22.5.1944 zwei Flugzeuge über
Schleswig-Holstein. Während Damron noch mit dem Schrecken
davon kam, wurde sein Staffelkamerad Lt. Howard Kirkpatrick bei
Wrist tödlich abgeschossen.
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24.5.1944>
Zwei amerikanische B-17 Bomber stürzten im Raum
Itzstedt-Sülfeld nach einem Angriff deutscher Jäger ab.
Während von einem der Flugzeuge die gesamte Besatzung ums
Leben kommt, gibt es bei der zweiten Maschine Probleme bei der
Klärung eines Todefalls. Angeblich soll ein Amerikaner von
dem deutschen Arbeiter Heinrich H. misshandelt worden sein.
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Reste
einer B-17 der 100th BG, die am 24.5.1944 bei Sülfeld
abstürzte. Die Seriennummer 2102648 ist noch gut zu erkennen
und offenbar sind einige pragmatische Besucher gerade damit
beschäftigt, die Maschine noch nach nützlichen
Gegenständen zu durchsuchen. (Foto Gemeinde Sülfeld)
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Ein
englisches Untersuchungsteam kam jedoch nach der Befragung von 13
Zeugen zu der Ansicht, das dem Fall nicht weiter nachzugehen sei,
denn die Aussagen zweier polnischer Fremdarbeiterinnen waren
offensichtlich durch persönliche Rachegedanken motiviert und
so wurde der Sache nicht weiter nachgegangen.
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18.6.1944
> Eggerstedt bei Pinneberg. Eine B-17 der 379th BG
wurde durch Flakfeuer abgeschossen und stürzte in den
Hollandweg bei Eggerstedt. Drei Besatzungsmitglieder waren auf
der Stelle tot, während ein Fallschimspringer bei Appen-Etz
herunterkam. Es war der Waistgunner der Besatzung- Sgt. Zigfryd
Czarnecki. Nach einem kurzen Aufenthalt im Büro des
Bürgermeisters wurde er der Polizei übergeben. Dort
klingelte wenig später das Telefon. Am Telefon war der SA-
Führer Wilhelm L. von der Kreisleitung in Pinneberg. Er gab
den verdutzten Polizisten zu verstehen, das er den Gefangenen
gleich persönlich abholen würde.
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Ein
nicht gerade scharfes Foto, aber immerhin ein Zeitdokument. Es
zeigt die Heckflosse der B-17 im Hollandweg kurz nach dem Absturz
am 18.644.Drei Amerikaner kamen dabei ums Leben und der
Waistgunner Sgt. Czarnecki wurde wenig später ermordet.
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Kurz
darauf erschien L. bei der Polizei und verlangte die Herausgabe
des Gefangenen. Dies wurde jedoch zunächst verweigert, denn
die Polizei wollte den Amerikaner lieber der Lufwaffe in Uetersen
und nicht der Partei aushändigen. Nach einigen Telefonaten,
in die sich selbst der Landrat einschaltete, wurde Czarnecki dem
SA-Führer mit der Auflage übergeben, dass er diesen
sofort in Uetersen abzuliefern hätte. So verließ L.
mit dem Gefangenen den Ort. Etwa 150-200 m nach dem Ortsausgang
schoss er dem Amerikaner ins Genick und rollte diesen in einen
Straßengraben. Die Tat wurde beobachtet und herbeigeeilte
Hilfe brachte den noch lebenden Flieger ins Lazarett auf dem
Fliegerhorst Uetersen. Die Verletzungen waren so schwer, dass man
hier wenig tun konnte und man veranlaßte die sofortige
Verlegung des Verletzten ins Lazarett nach Hamburg
Wandsbek, wo Czarnecki wenig später verstarb. Im Juni 1946
begann man sich auf alliierter Seite für diesen Fall zu
interessieren. Inzwischen war L. unter falschem Namen
untergetaucht. Erst 1947 konnte man seiner habhaft werden. Noch
im selben Jahr wurde er in Dachau von einem US-Gericht zum Tode
verurteilt. Das Urteil wurde vollstreckt.
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31.3.45>
Bei einem Angriff der RAF auf Hamburg wurde eine Lancaster der
No. 635 Sqn abgeschossen und stürzte in HH- Billstedt ab.
Zwei Besatzungsmitglieder konnten sich mit dem Schirm retten und
kamen östlich der Hansestadt herunter. Einer von ihnen war
F/S K.G. Clark ein gebürtiger Australier. Clark wurde
zunächst in einem Gebäude des Heereszeugamtes in Glinde
verwahrt. Wenig später sollen drei Angehörige des
Volksturms den Gefangenen nach Reinbek bringen. Die verschiedenen
Aussagen der Beteiligten und Zeugen deuten darauf hin, das es
sich in diesem Fall um einen geplanten Mord gehandelt hat. Der
Führer des Wachkommandos Heinrich S. sollte mit Absprache
seines Vorgesetzten dafür sorgen, das der Flieger nie in
Reinbek ankommt. Beide waren als fanatische Nazis bekannt und
gebärdeten sich auch so in ihrem Verhalten gegenüber
Untergebenen und Angestellten des Heereszeugamtes. Der Gefangene
wurde nach einem 20-minütigen Fußmarsch von Heinrich
S. ohne ersichtlichen Grund erschossen. Seinen beiden Begleitern
befahl er an Ort und Stelle zu bleiben, damit er seinem
Vorgesetzten Meldung machen konnte, das der Flieger bei einem
Fluchtversuch erschossen worden wäre. Schon wenige Wochen
nach Kriegsende begannen die ersten Untersuchungen in diesem
Fall. In der Nachbarschaft von Heinrich S. hieß es, das
dieser kurz nach dem Eintreffen der ersten Engländer
Selbstmord begangen hätte. Dies wollte man auf englischer
Seite nicht so recht glauben und so wurde die Suche nach diesem
Mann forciert. Kurz darauf wurde er als Häftling im No.1
Civilian Internment Camp in Neumünster entdeckt. Im Sommer
1946 kam es zur Gerichtsverhandlung im Curio-Haus in Hamburg.
Heinrich S. zeigte sich wenig beeindruckt und gab dem Gericht zu
verstehen, das er dessen Zuständigkeit anzweifle, denn als
Deutscher könne er nicht von einem englischen Gericht
abgeurteilt werden. Wie es scheint, handelte es sich hier um
einen unverbesserlichen Fanatiker, für den Reue oder
Mitgefühl Fremdworte waren. Er erhängte sich einige
Tage später in seiner Zelle und zwischen seinen Unterlagen
fand man eine Notiz, dass er den Strick für diese Tat aus
Neumünster mitgebracht hatte. Somit war sein Selbstmord
schon länger von ihm vorbereitet, da er wusste, dass alle
Fakten gegen ihn sprachen und es mit Sicherheit zur einer
Verurteilung gekommen wäre.
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Falls
jemand konkrete Informationen zu diesen oder anderen Vorfällen hat,
so möge er uns doch bitte eine Mail senden. Vielen Dank für
die Mithilfe!
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